Kostenerstattung für Selbstzahler
Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Meinen Zeitaufwand rechne ich mit einem Stundensatz von 75 Euro ab.
Kostenerstattung für Privat- oder Zusatzversicherte
Wenn Sie privat versichert sind oder einen Ergänzungsschutz für Heilpraktikerbehandlungen haben, besteht die Möglichkeit einer teilweisen oder vollständigen Übernahme durch die Versicherung. Dies ist jedoch abhängig von den individuellen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Versicherungsanbieter.
In diesem Fall erstelle ich Ihnen eine Rechnung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Zu bedenken gibt es, dass die Orientierung der Kassen an der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH) in der Regel nicht den vereinbarten Honorarsätzen entspricht, da für Heilpraktiker die Gebührenordnung nur eine Richtlinie darstellt .
Die Übernahme der Behandlungskosten der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe kann ich nicht garantieren. Als Privatversicherter können Sie davon ausgehen, nur einen Teil Ihrer Kosten erstattet zu bekommen.
Zahlungsmöglichkeiten
Die enstandenen Kosten können direkt bar bezahlt werden oder innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung.
Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Steuerliche Absetzbarkeit
Je nach individueller Situation können die (Rest-)Kosten für die Heilbehandlung durch
Heilpraktiker als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden (§10EStG).
Rechnungen zur Vorlage beim Finanzamt müssen keine Diagnose enthalten.
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